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Magazin Abgasskandal

myRight zieht Schweizer Sammelklage in Deutschland aufgrund fehlender Anspruchsgrundlage nach Schweizer Recht zurück

Hamburg, den 13.09.2023


Am 13.09.2023 haben wir unsere Schweizer Sammelklage gegen den Volkswagen Konzern zurückgezogen.

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Viele Verbraucher auf der ganzen Welt wurden von Volkswagen (VW) im Dieselskandal geschädigt. myRight hatte sich 2017 zum Ziel gesetzt, auch Geschädigten aus der Schweiz eine Vertretung der Ansprüche anzubieten. Eine Sammelklage von ca. 2.000 Besitzern eines manipulierten VW-Dieselfahrzeugs wurde am Landgericht Braunschweig eingereicht.

 

In einem Musterverfahren ging es zunächst um die Frage, ob myRight als deutscher Rechtsdienstleister die Klagebefugnis hatte, die Rechte von geschädigten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz geltend zu machen.

 

Die ersten beiden Instanzen entschieden fälschlicherweise in dem Verfahren, dass myRight nicht dazu berechtigt sei, im Rahmen einer Sammelklage abgetretene Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Am 13. Juni 2022 befasste sich der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) (Az: VIa ZR 418/2) ebenfalls mit dieser Frage und hob die Urteile der beiden Vorinstanzen auf. Hierbei bestätigte der BGH sowohl die Zulässigkeit der Sammelklage als auch die Klagebefugnis von myRight für ausländische Forderungen.

 

Trotz dieses Urteils des BGH sehen wir leider keine Möglichkeit, die Schadensersatzansprüche der Schweizer Geschädigten in Deutschland weiterzuverfolgen. 

 

Denn das Schweizer Bundesgericht hat in einem Urteil vom 9. Mai 2023 (Az: 4A_17/2023) einem Käufer, der sein Fahrzeug in der Schweiz erworben hatte, seine Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen abgesprochen. Laut diesem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts erkennt es weder einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs an, noch einen Schadensersatzanspruch. Schweizer Verbraucher sind also leider schlechter gestellt als die deutschen Verbraucher.

 

Zudem hat das deutsche Gericht außerdem damit gedroht, die Sammelklage in Einzelverfahren aufzuteilen. Die Erfolgsaussichten dieser Einzelverfahren wären aufgrund des oben genannten Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts aktuell nicht vorhanden.

 

Unter diesen Umständen verzichtet myRight darauf, das Verfahren fortzusetzen.

 

Die von myRight beauftragten Rechtsanwälte sowie die Schweizer Verbraucherschutzorganisationen haben alles in ihrer Macht stehende getan, um eine Entschädigung für die Schweizer Verbraucher im Dieselskandal zu erreichen.

 

Das Verfahren hat gezeigt, dass Sammelklagen in Deutschland sowohl national als auch international zulässig sind. Leider scheiterte es trotz alledem beim vorliegenden Verfahren am Bestehen des Anspruchs gegen VW nach Schweizer Recht.

Bild: © Nady – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

myRight Redaktion

Ihr Team vom myRight Magazin

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