Hamburg, den 11.02.2019
In den vergangenen Jahren ist es dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zusammen mit den Kfz-Zulassungsstellen gelungen, einen großen Teil der vom Abgasskandal betroffenen Dieselbsitzer zu einem Software-Update zu verpflichten. Bei Ausbleiben des Updates wurde mit Stilllegung gedroht. So gehen Schätzungen aktuell davon aus, dass in Deutschland über 90% der Fahrzeuge mit dem Betrugsmotor EA 189 das verpflichtende Software-Update erhalten haben. Doch auch heute noch erhalten wir nach wie vor Fragen rund um dieses Thema. Hierbei wird klar: Das Zwangsvorgehen bei einer Lösung, die viele Experten als unzureichend einschätzen, ist alles andere als wohlwollend aufgenommen worden.
Abgasskandal
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Das Thema Diesel-Stilllegung bewegt auch viele myRight-Kunden
Der Zwang zum Software-Update im Dieselskandal bewegt auch viele unserer Kunden, besonders natürlich zusammen mit dem Thema Stilllegung. Lange haben wir den Kunden geraten, das Update zu verweigern, weil doch ein erheblicher Teil der Kunden von Motorproblemen (Mehrverbrauch, Problem mit AGR-Ventil, etc...) berichtet.
Wenn die Behörden nun mit Stilllegung drohen, raten wir aber inzwischen Kunden oft zum Update. Das tun wir, auch wenn wir – wie viele Anwaltskanzleien – Musterschreiben anbieten, die an die Zulassungsstellen versandt werden können. Dort wird mit Blick auf das laufende Verfahren darauf verwiesen, dass das Software Update Beweismittel vernichten könnte (die originäre Manipulationssoftware wird ja durch das Update verändert.)
Eine Zeit lang haben diese Schreiben bei vielen Behörden ausgereicht, damit Fristen verlängert oder Anordnungen zurückgenommen wurden. Dies scheint aber vielfach nicht mehr der Fall zu sein. Dazu kommt, dass Gerichte inzwischen das Update auch mit Blick auf das Thema „Vernichtung von Beweismitteln“ für zumutbar halten.
VW-Schadensersatz gibt es auch mit dem Update
Aus unserer Sicht gibt es damit kein sicheres Verfahren, mit dem man eine Diesel-Stilllegung abwenden kann. Selbst die Investition in einen Anwalt, der die Stilllegung abwenden will, ist aus unseren Erfahrungen keine Garantie auf Erfolg.
Wir raten daher zum Software-Update – und zugleich zur Klage gegen VW, um Schadensersatz für den Dieselbetrug zu erhalten. So ist sichergestellt, dass der Schaden den Betroffenen ersetzt wird.
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Für alle Kläger ist dabei wichtig, dass das Update nicht den Anspruch auf Schadensersatz beeinflusst. In keinem unserer Verfahren für mittlerweile über 50.000 Betroffene ist ein Anspruch mit der Begründung abgelehnt worden, dass ein Software-Update gemacht worden wäre. Das Update wird inzwischen nicht mehr (was in der Vergangenheit vereinzelt der Fall war) als Schadensersatz angesehen, auch wenn der Hersteller damit das Auto nachbessert. „Betrug bleibt Betrug“, sagt zum Beispiel ein Richter in Oldenburg. Und damit bleibt das Recht auf Schadensersatz erhalten.
Jeder Betroffene kann von VW die Rücknahme des Autos und die Erstattung des Kaufpreises verlangen – egal ob umgerüstet wurde oder nicht. Bei myRight.de geht das ganz einfach - unter VW Dieselskandal
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