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Magazin Autounfall

Nutzungsausfall: Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Hamburg, den 15.08.2017


Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und können Ihr Auto nicht mehr benutzen? Den damit verbundenen Nutzungsausfall können Sie geltend machen. Wenn Sie einige Besonderheiten beachten, umgehen Sie typische Fehler, die Autofahrer in solchen Situationen begehen. Einen Nutzungsausfall können Sie selbstverständlich nicht unbegrenzt geltend machen, da Sie Ihrem Gegenüber dazu verpflichtet sind, den Schaden zu gering wie möglich zu halten. Eine schnelle Reparatur Ihres Automobils ist daher anzuraten. Die wichtigsten Fakten im Überblick: - Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann einen Nutzungsausfall geltend machen. - Dieser wird entweder pauschal gezahlt oder durch die Übernahme von Mietwagenkosten kompensiert. - Die Höhe berechnet sich nach der Schwacke-Liste.

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Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben

Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und können Ihr Auto nicht mehr benutzen? Den damit verbundenen Nutzungsausfall können Sie geltend machen. Wenn Sie einige Besonderheiten beachten, umgehen Sie typische Fehler, die Autofahrer in solchen Situationen begehen. Einen Nutzungsausfall können Sie selbstverständlich nicht unbegrenzt geltend machen, da Sie Ihrem Gegenüber dazu verpflichtet sind, den Schaden zu gering wie möglich zu halten. Eine schnelle Reparatur Ihres Automobils ist daher anzuraten.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

- Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann einen Nutzungsausfall geltend machen.
- Dieser wird entweder pauschal gezahlt oder durch die Übernahme von Mietwagenkosten kompensiert. - Die Höhe berechnet sich nach der Schwacke-Liste.
- Die Kosten werden oftmals von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
- Sie können die Kosten vom Fahrer, Halter und von der Haftpflichtversicherung des Halters einklagen.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, ist ein pauschalisierter Nutzungsausfall von Vorteil. Wenn Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie die Kosten für eine höhere Fahrzeugklasse unter Umständen anteilig selbst tragen. Bei Verkehrsunfällen wird die Betriebsgefahr von Fahrzeugen gewertet. Dies bedeutet, dass jeder Unfallbeteiligte den Unfall grundsätzlich zu je 50 Prozent verursacht hat. Wer geltend machen will, dass der jeweils andere einen höheren Verursachungsbeitrag geleistet hat, muss dies nachweisen. Die damit verbundenen Mühen lohnen sich: Denn der Nutzungsausfall beträgt - je nach Fahrzeugklasse - oftmals mehrere hundert bis tausend Euro.

Pauschalisierte und konkrete Geltendmachung

Jedem Automobil wird ein bestimmter Nutzungswert zugewiesen. Die Höhe des Geldbetrages hängt von verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugklasse und Alter des Automobils ab. Geschädigte können entweder die Kosten für einen Mietwagen in der gleichen Fahrzeugklasse geltend machen oder die Ausgaben für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Außerdem existiert noch eine pauschalisierte Entschädigung, die sich regelmäßig als vorteilhafteste Variante erweist. Welche Art von Nutzungsausfall zu bevorzugen ist, richtet sich nach dem Einzelfall.

Gerichtliche Geltendmachung, Beweislast und Schadenminderungspflicht

Wer einen Nutzungsausfall geltend machen möchte, sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung anschreiben und die Kosten außergerichtlich einfordern. Da die Versicherung die Kosten stets so gering wie möglich halten möchte, ist ein Rechtsstreit in vielen Situationen nicht zu vermeiden. Dann muss der Nutzungsausfall über einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden. Welcher Geldbetrag eingefordert werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise von der Beweislast und zur Verfügung stehenden Beweismitteln wie Zeugen und Anscheinsbeweisen. Die Kosten eines Rechtsstreits werden oftmals von der Rechtsschutzversicherung oder der eigenen Haftpflichtversicherung übernommen. Diese hat ein Interesse daran, dass der Rechtsstreit zu Gunsten ihres eigenen Versicherungsnehmers ausfällt. Der Geschädigte erhält den beantragten Nutzungsausfall in einem Prozess nur dann, wenn er darlegen kann, dass er sein Fahrzeug während der Reparatur auch tatsächlich genutzt hätte. Wer mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus liegt, hätte sein Automobil ohnehin nicht nutzen können. Aufgrund der Schadenminderungspflicht ist der Geschädigte dazu verpflichtet, das Fahrzeug so schnell wie möglich zu reparieren. Dem Unfallgegner dürfen durch eine schuldhaft verzögerte Reparatur keine Mehrkosten entstehen.

Nutzen Sie myRight

Mit der richtigen Strategie können die Kosten eines Nutzungsausfalls geltend gemacht werden. myRight zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Nutzungsausfall geltend machen können. Kontaktieren Sie unsere Verkehrsrechtsanwälte.

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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